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Dieser Tipp zum Gründungszuschuss ist Goldwert

Die Arbeitslosigkeit mit der Selbstständigkeit verlassen

Die Arbeitslosigkeit ist leider kein Zustand, von dem sich jeder ausnahmslos freisprechen kann.
Jedoch ist das Arbeitslosengeld I und die Dauer des Bezugs auf eine bestimmte Zeit begrenzt. Wie Sie sich aus der Arbeitslosigkeit heraus mittels finanzieller Unterstützung, wie zum Beispiel durch einen Gründungszuschuss, selbstständig machen zu können, erkläre ich im folgenden Blogbeitrag.

Dauer des Arbeitslosengeldes I

Wie lange das Arbeitslosengeld bezogen werden kann und wie hoch es letztendlich ausfällt, hängt tatsächlich individuell von der persönlichen Lage ab. Zunächst einmal ist die Frage zu stellen, ob und wie lange vor Eintreten der Arbeitslosigkeit in die Arbeitslosenkasse eingezahlt wurde. Für gewöhnlich zahlt eine Person in die Arbeitslosenkasse ein, wenn ein festes Arbeitsverhältnis besteht, darunter ausgeschlossen sind Minijobs mit 450 €. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, als Selbstständiger freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einzuzahlen. Hier unterscheidet man zwischen der sogenannten Pflichtversicherung und Freiwilligenversicherung.

Nach 12 vollendeten Monaten, in denen man innerhalb der letzten 30 Monate in die Arbeitslosenkasse eingezahlt hat, besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wer nicht dem Regelalter entspricht (>50 Jahre), kann nach einem versicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis einen erhöhten Anspruch auf Arbeitslosengeld aufweisen.

Die Höhe berechnet sich anhand eines durchschnittlichen Brutto-Einkommens der vorherigen 12 Monate. Ausgehend von diesem Maß werden 60 % als Tagessatz berechnet. Falls Sie ein Kind haben, entsteht ein erhöhter Anspruch auf 67 %.

Aussichten nach dem Arbeitslosengeld

Nach der Ablauf des Bewilligungszeitraumes entfällt das Arbeitslosengeld I zu 100 % und es muss ein Antrag auf Arbeitslosengeld II gestellt werden, sofern nicht erneut ein Arbeitsverhältnis entstanden ist. Arbeitslosengeld II bildet die Grundsicherung in Deutschland. Doch nicht zu selten beabsichtigen Menschen sich in der freien Zeit, während ALG I gezahlt wird, zu entwickeln und schöpfen Kraft aus dieser kleinen Schaffenspause. Ein leicht veränderter Blickwinkel auf die Welt drum herum. Man selbst steht still und die Umwelt bewegt sich in Zeitlupe um einen herum. Man fragt sich, wo die Geschwindigkeit hin verschwunden ist, die man stets an den Tag gelegt hat, und entwickelt teilweise ein besseres Verständnis für seine eigenen persönlichen und fachlichen Fähigkeiten. Wenn diese nicht nur die Leidenschaft ausbauen, sondern Marktfähig sind, dann ist die Selbstständigkeit eine Überlegung wert.

Einfluss nehmende Faktoren

Das ALG I dient nicht als Grundeinkommen, sondern soll eine, sich in einer Notsituation befindende, Person auffangen und ihr die Möglichkeit geben nicht Mittellos eine neue Anstellung zu finden. Sofern es für ein neues Arbeitsverhältnis erforderlich ist und auf die Grundausbildung der Person aufbaut, so werden auch bestimmte Maßnahmen zum Erhalt einer Arbeitskraft von der Agentur für Arbeit bezahlt und gefördert. Voraussetzung hierfür ist die Bereitschaft zu arbeiten. Wenn eine Person aus privaten oder gesundheitlichen Gründen keine Vollzeitstelle gewährleisten kann, steht sie dem Arbeitsmarkt nicht gänzlich zur Verfügung.

Ein gewisser Nebenerwerb darf nur bedingt betrieben werden und auch die Aufnahme einer neuen entlohnten Tätigkeit muss bei Unterstützung sofort gemeldet werden. Die Berechnung des Arbeitslosengeldes erfolgt auf neuer Grundlage erneut. Ähnlich wird es auch in Bezug auf die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit gehandhabt. Sprechen Sie am besten vor Gewerbeanmeldung oder Anmeldung einer Selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit mit Ihrem Betreuer von der Agentur für Arbeit.

Doch nur weil Sie sich morgen Selbstständig machen wollen, bedeutet das nicht automatisch, dass Sie übermorgen Ihr Leben damit finanzieren können. Ganz im Gegenteil, die Selbstständigkeit kostet zunächst mehr Geld, als dass sie welches einnimmt.

In manchen Bereichen werden Maschinen benötigt oder technische Hilfsmittel, ein Webdesigner für die Erstellung eines eigenen Logos kostet Geld und sich selbst zu versichern ist auch nicht wirklich günstig. Außerdem muss für den entsprechenden Marketingauftritt gesorgt werden, welcher den Bekanntheitsgrad eines Produkts oder einer Dienstleistung erweitert. Ganz zu schweigen von den Kosten für die Anmeldung bei der IHK, HWK und der Gemeinde, sofern nötig.

Aus dem Grund wurde der Gründungszuschuss aus dem Boden gestampft. Er soll Menschen ermutigen freiwillig auf eigenen Beinen zu stehen.

Antrag auf Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss ist eine Leistung der Agentur für Arbeit und steht zunächst einmal denjenigen zu, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus in eine Selbstständigkeit begeben. Zusammengesetzt ist dieser aus dem Betrag des zuvor berechneten ALG I zuzüglich 300 € und wird für 6 Monate gezahlt.

Nach diesen 6 Monaten kann ein Antrag auf weitere 9 Monate Unterstützung gestellt werden, welche sich dann allerdings auf eine Höhe von 300 € erstreckt.

Beiden Anträgen muss nicht entsprochen werden. Um überhaupt einen Antrag stellen zu können, ist die alleinige Überlegung über eine womöglich eintreffende Selbstständigkeit unzureichend.

Erforderlich für den Antrag:

  • Businessplan (inkl. Rentabilität)
  • Begründung der Förderung
  • Zeugnisse und Urkunden erworbener Qualifikationen
  • Anmeldung einer Selbstständigkeit (Finanzamt)
  • Eine Bescheinigung über die Tragfähigkeit (Steuerberater)

Die zu überwindende Hürde beim Gründungszuschuss

Um überhaupt einen Antrag auf Gründungszuschuss stellen zu können, müssen mindestens 150 Tage (Rest-) Anspruch an Arbeitslosengeld I bestehen. Wie viel Restanspruch auf ALG I generell besteht, können Sie bei Ihrem Betreuer der Agentur für Arbeit erfragen.

Wichtig ist, die Bewilligung des Fördermittels liegt im Ermessen der Agentur für Arbeit und ist nicht verpflichtend. Wenn Sie eine Selbstständigkeit anmelden, bevor Sie den Antrag zum Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit angefordert haben, macht das den Anschein, Sie könnten die Kosten für Ihren Lebensunterhalt und die Geschäftsaufnahme allein tragen.

Berücksichtigen Sie daher unbedingt die richtige Reihenfolge für Ihren erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit.

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